01

Eingang & Bestätigung

Nach Eingang erfassen wir Ihr Anliegen schriftlich und senden Ihnen eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Informationen zur Gültigkeit und zum weiteren Ablauf.

02

Unparteiische Prüfung und Entscheidung

Ihr Anliegen wird fachlich geprüft. Die Entscheidung / Bewertung sowie Freigabe erfolgen unparteiisch: Beschwerden und Einsprüche werden von Personen geprüft und bewertet, die nicht an der betreffenden Entscheidung beteiligt waren.

03

Ergebnis & Rückmeldung

Sie erhalten eine schriftliche Stellungnahme zum Ergebnis und, falls zutreffend, Informationen zu Korrekturmaßnahmen oder Änderungen / Überarbeitungen der Leistung.

04

Eskalation bei Nichteinigung

Wenn keine Einigung erzielt wird, kann bei Beschwerden der Programmeigner (PE) als Eskalationsinstanz einbezogen werden. Bei Einspruchverfahren bleibt Ihnen der Rechtsweg offen.

Formular

Beschwerde oder Einspruch einreichen

Sie können Beschwerden und Einsprüche jederzeit einreichen. Wählen Sie im Kontaktformular die passende Art Ihres Anliegens.

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