Read text version
Read text version
Page 1
Anhang 1 zum Arbeitsvertrag Verpflichtungserklärung zur Unabhängigkeit gemäß ISO/IEC 17029 Abschnitt 5.3.5
Zwischen
IBU Verify GmbH Hegelplatz 1 10117 Berlin
- nachfolgend „Auftraggeber*in“ genannt -
und
Stefan Zwerenz Hegelplatz 1 10117 Berlin
- nachfolgend „Mitarbeiter*in“ genannt -
wird folgende Verpflichtungserklärung zur Unabhängigkeit abgeschlossen:
1. Verpflichtung zur Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
Der*die Mitarbeiter*in verpflichtet sich, alle Tätigkeiten im Rahmen der Arbeit für die IBU Verify GmbH unparteiisch und unabhängig auszuführen. Dies umfasst insbesondere:
- 1) Die Vermeidung jeder Interessenkollision, die die Objektivität und Neutralität bei der Durchführung von Konformitätsbewertungsaufgaben beeinträchtigen könnte.
- 2) Keine bevorzugte Behandlung oder Beeinflussung durch externe Parteien oder persönliche Interessen zuzulassen.
- 3) Alle Verifizierungs- und Validierungsaufgaben ausschließlich auf Grundlage objektiver Nachweise und im Einklang mit den geltenden Normen, Verfahren und ethischen Grundsätzen durchzuführen.
Page 2
- 4) Die Anforderungen zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit notifizierter Stellen gemäß CPR 2024/3110 Art. 46 (bzw. CPR 305/2011 Art. 43) werden eingehalten. Insbesondere verpflichtet sich der*die Mitarbeiter*in, im Wortlaut:
Eine Konformitätsbewertungsstelle, ihre oberste Leitungsebene und die Mitarbeiter, die für die Ausführung der Aufgaben eines unabhängigen Dritten im Bewertungs- und Überprüfungsverfahren zuständig sind, dürfen nicht mit dem Konstrukteur, Hersteller, Lieferanten, Einführer, Händler, Installateur, Käufer, Eigentümer, Verwender oder Wartungsbetrieb der zu bewertenden Produkte identisch sein oder eine dieser Parteien vertreten. Dies schließt die Verwendung von bereits bewerteten Produkten, die für die Geschäftstätigkeit der Konformitätsbewertungsstelle notwendig sind, oder den Gebrauch von Produkten zu persönlichen Zwecken nicht aus.
Eine Konformitätsbewertungsstelle, ihre oberste Leitungsebene und die Mitarbeiter, die für die Ausführung der Aufgaben eines unabhängigen Dritten im Bewertungs- und Überprüfungsverfahren zuständig sind, wirken weder direkt an Entwicklung, Herstellung beziehungsweise Bau, Vermarktung, Installation, Verwendung oder Wartung dieser Produkte mit, noch vertreten sie die an diesen Tätigkeiten beteiligten Parteien. Sie dürfen sich nicht mit Tätigkeiten befassen, die ihre Unabhängigkeit bei der Beurteilung und ihre Integrität im Zusammenhang mit den Aufgaben, für die sie notifiziert wurden, beeinträchtigen können. Dies gilt insbesondere für Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Produktfamilien, für die sie notifiziert wurden.
Konformitätsbewertungsstellen gewährleisten, dass Tätigkeiten ihrer Mutter- oder Tochterunternehmen sowie ihrer Zweigstellen oder Unterauftragnehmer die Vertraulichkeit, Objektivität und Unparteilichkeit ihrer Bewertungs- oder Überprüfungsarbeit nicht beeinträchtigen. Konformitätsbewertungsstellen dürfen Unterauftragnehmern und Zweigunternehmen nicht die Einführung und die Überwachung von internen Verfahren, allgemeinen Strategien, Verhaltenskodizes und anderen internen Regeln, die Zuweisung ihres Personals für bestimmte Aufgaben und die Konformitätsbewertungsentscheidungen übertragen.
2. Verbot von Beeinflussung und wirtschaftlichen Abhängigkeiten
Der*die Mitarbeiter*in darf keine direkten oder indirekten finanziellen, wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen an den Ergebnissen der durchgeführten Bewertungen haben.
Eine Beteiligung an Beratungs- oder Entwicklungsleistungen für Kund*innen der Auftraggeberin, die im Zusammenhang mit Verifizierungs- oder Validierungsentscheidungen stehen, ist untersagt.
Jegliche Form von Geschenken, Vergütungen oder sonstigen Vorteilen, die geeignet sind, die Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit zu beeinträchtigen, dürfen weder angenommen noch angeboten werden.
Page 3
3. Offenlegungspflicht bei möglichen Interessenkonflikten
Der*die Mitarbeiter*in verpflichtet sich, unverzüglich den*die Vorgesetzte*n oder die zuständige Stelle im Unternehmen zu informieren, wenn sich eine mögliche Interessenkollision oder Befangenheit ergibt.
Falls der*die Mitarbeiter*in feststellt, dass eine durch ihn*sie durchzuführende Tätigkeit potenziell die Unabhängigkeit gefährden könnte, ist die Durchführung dieser Tätigkeit abzulehnen und der Fall der Auftraggeberin zu melden.
4. Vertraulichkeit und Schutz der Unabhängigkeit
Alle erhaltenen Informationen und vertraulichen Daten im Rahmen der Tätigkeit dürfen nicht für persönliche Zwecke genutzt oder an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Der*die Mitarbeiter*in stellt sicher, dass keine internen oder externen Faktoren die berufliche Unabhängigkeit gefährden oder beeinflussen.
5. Sanktionen bei Verstößen
Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungserklärung kann zu einer außerordentlich kündigen sowie weitergehenden Schadensersatzforderungen führen, sofern durch den Verstoß die Unabhängigkeit der Auftraggeberin oder deren Akkreditierungsfähigkeit gefährdet wird.
Ort, Datum: Berlin, 7.1.2026 (handschriftlicher Eintrag)
Unterschrift [Stefan Zwerenz]
Unterschrift [Florian Pronold, Gesellschafter] Für die IBU Verify GmbH
Im Original sind beide Unterschriften handschriftlich vorhanden.

